ÖJC kritisch zu Digital Services Act

ÖJC kritisch zu Digital Services Act

Die Pressefreiheit und die Meinungsvielfalt dürfen nicht eingeschränkt werden. Hier schließt sich der ÖJC der Meinung von deutschen Journalismusverbänden an und fordert darüber hinaus den nationalen Schulterschluss aller österreichischen Journalismusverbände.


Die EU verpflichtet nämlich nun Online-Plattformbetreiber zur Sperre von rechtswidrigen Inhalten. Das Gesetz über digitale Dienst folgt dabei dem Grundsatz, dass alles, was außerhalb des Internets verboten ist, auch im Internet illegal sein sollte. Ziel ist es, die Verbreitung illegaler Inhalte im digitalen Raum zu verhindern und die Grundrechte der Nutzer zu schützen.

Bereits jetzt dürfen beispielsweise Google und Facebook allerdings über Inhaltsvorgaben in ihren Nutzungsbedingungen auch legale journalistische und redaktionelle Inhalte sperren. Es gibt Seiten, die Google aus den Suchergebnissen ausschließt. Google und Facebook sind Privatfirmen und dürfen sich aussuchen, was sie wem zeigen. Google darf auch Websites von der Suche ausschließen und tut das auch. Facebook darf ohne Angabe des Grundes Inhalte löschen.

Die EU entscheidet lediglich, ob ein Inhalt, den eine Firma (mit Firmensitz außerhalb der EU) verteilt, rechtswidrig ist. Es bleibt allerdings die Frage, nach welchen Kriterien das entschieden wird und wann genau das zutrifft?

Weiters sieht das Gesetz vor, dass die Zuständigkeit für die Regulierung von
Online-Inhalten auf der europäischen Ebene gebündelt werden soll und so einen festen Rechtsrahmen für große internationale Anbieter schafft. Gegen die Zentralisierung in Brüssel sprechen in erster Linie kulturelle und historische Unterschiede zwischen den EU-Staaten. Aussagen, die in einem EU-Staat bereits als Beleidigung aufgefasst werden könnten, sind möglicherweise in einem anderen EU-Staat als pointierte und scharfe Form einer zulässigen Meinungsäußerung anzusehen.

„Dieser Vorgang stellt eine massive Gefährdung der Pressefreiheit dar, wenn nicht klar ist, nach welchen Kriterien Entscheidungen zur Veröffentlichung bzw. zur Nicht-Veröffentlichung journalistischer Inhalte gefällt werden. Wer entscheidet also, welche journalistische Inhalte genehm und würdig sind, auf den Plattformen veröffentlicht zu werden, obwohl sie gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstoßen? In Anbetracht der Marktmacht dieser Internetplattformen und Zentralisierung der Zuständigkeit für die Regulierung der Online-Inhalte auf europäischer Ebene findet eine bedenkliche Entwicklung und Gefährdung der freien Meinungsäußerung statt“, bekräftigt der ÖJC-Präsident Ing. Norbert Welzl die kritische Haltung des ÖJC.

Wien, September 2023

Link zum Digital Services Act und zu anderen relevanten Gesetzen


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