Im Rechtsstreit mit dem ORF hat die langjährige Redakteurin und ÖJC-Mitglied Dr. Sonja Sagmeister Recht bekommen. Sie sah sich in ihrer Berichterstattung durch den ORF eingeschränkt und die Unabhängigkeit der Pressefreiheit bedroht. Was auch der ÖJC kritisiert hat. Das Arbeits- und Sozialgericht hat nun in erster Instanz für Sonja Sagmeister entschieden – und sieht im Vorgehen des ORF eine nicht gerechtfertigte Motivkündigung wegen widerständigen Verhaltens im Zusammenhang mit einem Ministerinterview. Dazu die ORF-Geschäftsführung exklusiv gegenüber dem ÖJC: „Frau Dr. Sagmeister ist wieder in den Personalstand des ORF aufgenommen worden, allerdings ist sie derzeit auf unbestimmte Zeit freigestellt.“
Beim „Fall Sagmeister“ geht es um einen angeblichen Interventionsversuch einer Sprecherin von Wirtschaftsminister Martin Kocher aus dem Jahr 2022, dem die ORF-Redakteurin nicht Folge geleistet haben will. Nach dem Interview wurde sie nach eigener Aussage dazu aufgefordert, Urlaub zu nehmen. Schließlich wurde sie nur noch mit dem Verfassen von Nachrufen betraut, bevor die Kündigung ausgesprochen wurde. „Nach Monaten im ORF-Todesarchiv (Nachrufe auf noch lebende Personen) wird man nach 20 Jahren in der ‚Zeit im Bild‘ vollständig kalt gestellt, wenn man Bestell-Interview mit dem Wirtschaftsminister zurück weist“, so Sagmeister.
Der ORF begründet die Kündigung allerdings mit nicht genehmigten Nebentätigkeiten Sagmeisters. Dazu der ORF in einer offiziellen Stellungnahme: „Der ORF ist weiterhin von der Stichhaltigkeit seiner Argumente in dieser Causa überzeugt. Das Gericht ist den durch zahlreiche Zeugenaussagen untermauerten Argumenten nicht gefolgt, weshalb der ORF gegen das Urteil berufen wird.“ Bis zu einer weiteren gerichtlichen Entscheidung bleibt Sagmeister nun ORF-Redakteurin a.D.