Ausweis erfüllt Artikel 79 des Zusatzprotokolls zum Genfer Abkommen.
Die Republik Österreich gibt einen amtlichen Ausweis für Journalistinnen und Journalisten heraus, die aus Kriegs- und Krisengebieten berichten.
Damit erfüllt Österreich den Artikel 79 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949. Das amtliche Dokument wird vom Verteidigungsministerium herausgegeben, ersetzt aber keinen Presseausweis. Den befristeten, international anerkannten Ausweis erhalten Journalistinnen und Journalisten die in "Gebieten eines bewaffneten Konflikts gefährliche berufliche Aufträge ausführen". Der Ausweis bestätigt den "Status des Inhabers als Journalist" und als Zivilperson.
Antragsberechtigt sind die betroffenen Journalisten selbst, das Medium für das der Journalist tätig ist, oder eine journalistische Interessensvertretung, wie der ÖJC.
Der ÖJC bemühte sich viele Jahre, dass Österreich einen international gültigen Ausweis zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten in Kriegsgebieten herausgibt. Nun hat die Bundesverwaltung einen Weg gefunden, diese Forderung des ÖJC zu erfüllen.
(Service: Das Dokument bekommen Journalisten im Heerespersonalamt, Straßgangerstraße 171, 8052 Graz-Wetzelsdorf, Kundentelefon: +43(0)50201 / 991650)
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