Änderung Medien- u. Strafrecht
Polizeiliches Staatsschutzgesetz
Novelle ORF- und Privatradiogesetz 2015
Urheberrechts-Novelle und Leistungsschutzrecht, Juni 2015
Novelle Sicherheitspolizeigesetz 2018
Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPI-G)
Terrorismuspräventionsgesetz 2010 macht investigativen Journalismus unmöglich
Wien, 4. Juni 2010. Der aktuelle Entwurf des Terrorismuspräventionsgesetzes sieht nach wie vor die Kriminalisierung von Journalisten und Medieninhabern vor. Konkret ist im neuen § 278f StGB vorgesehen, dass derjenige, der ein Medienwerk oder Informationen im Internet in einer Art anbietet oder anderen Personen zugänglich macht, die geeignet sind, zur Begehung einer terroristischen Straftat aufzureizen oder als Anleitung dieser zu dienen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen ist.
Terroristische Straftaten sind lt. § 278c StGB z.B. schwere Sachbeschädigung oder Datenbeschädigung, wenn dadurch Gefahr für das Leben eines anderen oder für fremdes Eigentum in großen Ausmaß entstehen kann, Luftpiraterie oder vorsätzliche Gefährdung der Luftfahrt. Dies würde bedeuten, dass kritische Berichterstattungen in einem Medium oder im Internet über Sicherheitslücken (z.B. anfällige Computersysteme der Stromversorgung, Telekommunikation , Flugsicherung oder mangelhafte Sicherheitskontrollen auf einem Flughafen) bereits gemäß § 278f StGB als Aufreizung oder Anleitung zu einer terroristischen Straftat subsumierbar wären und der Medieninhaber bzw. der Journalist mit einer Anklage bzw. deren Androhung rechnen kann und nach einer Verurteilung gerichtlich vorbestraft wäre.
Kritische Journalisten können schon bei Recherchen, nur durch die Androhung einer Strafanzeige gemäß § 278f StGB, mundtot gemacht werden.
Bereits jetzt entspricht es der journalistischen Ethik, keine konkreten medialen Handlungsanleitungen zu schweren Straftaten zu geben, doch dieser Entwurf geht entschieden zu weit. Die Auslegung, was geeignet sei "aufzureizen" oder "als Anleitung zu dienen", alleine Richtern und allfällig bestellten Gerichtssachverständigen in die Hand zu geben, ergibt einen immensen Interpretations- und Auslegungsspielraum.
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC), als Österreichs größte Journalistenvereinigung, fordert das Justizministerium wiederholt auf, die betreffende Stelle im Gesetzentwurf zu entschärfen, damit der investigative Journalismus in Österreich nicht kriminalisiert wird. "Hier soll die Pressefreiheit wieder einmal scheibchenweise vernichtet werden", kritisiert ÖJC-Präsident Fred Turnheim den Gesetzesvorschlag.
Die ÖJC-Stellungnahme wurde dem Nationalrat übermittelt.
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