Österreichischer Journalisten Club

Deutscher Pressekodex gilt auch für KI-Produkte

Anpassung des Pressekodex durch Deutschen Presserat erfolgt

18.09.2024 Der Deutsche Presserat hat den Pressekodex angepasst. In seinen Geltungsbereich fallen künftig auch journalistische Arbeiten, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Deutschen Presserats hervor.

Der Deutsche Presserat hat dazu die Präambel des Pressekodex wie folgt angepasst: »Wer sich zur Einhaltung des Pressekodex verpflichtet, trägt die presseethische Verantwortung für alle redaktionellen Beiträge, unabhängig von der Art und Weise der Erstellung. Diese Verantwortung gilt auch für künstlich generierte Inhalte.« Weitere Änderungen sind aus Sicht des Deutschen Presserats nicht erforderlich. Dies gilt insbesondere auch für eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte.

KI-generierte Bilder müssen aber als Symbolbilder gekennzeichnet werden. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass künstlich erzeugte Bilder die Realität abbilden”, so der Sprecher des Deitschen Presserats Manfred Protze. Die Richtlinie 2.2, nach der Symbolbilder als solche gekennzeichnet werden müssen, hat der Deutsche Presserat bereits bei der Beurteilung von Beschwerden über KI-generierte Bilder angewendet.

Der Ehrenkodex für die österreichische Presse vom 07.03.2019 enthält Regeln für die tägliche Arbeit von Journalistinnen und Journalisten, die die Einhaltung der journalistischen Berufsethik sicherstellen, bezieht sich aber nicht auf das Thema KI.

Ziffer 3.3 des Ehrenkodex ist jedoch auf KI-generierte bzw. KI-bearbeitete Bilder anwendbar: Fotomontagen und Bildbearbeitungen, die von flüchtigen Leser:innen als dokumentarische Abbildungen aufgefasst werden, müssen deutlich als Montagen oder Bearbeitungen kenntlich gemacht werden.

Quelle:
https://www.presserat.de/presse-nachrichten-details/redaktionen-auch-fuer-ki-generierte-inhalte-ethisch-verantwortlich.html
https://www.presserat.de/pressekodex.html
https://www.presserat.at/rte/upload/pdfs/grundsaetze_fuer_die_publizistische_arbeit_ehrenkodex_fuer_die_oesterreichische_presse_idf_vom_07.03.2019.pdf