Ein Abend für die Pressefreiheit und für Julian Assange

Ein Abend für die Pressefreiheit und für Julian Assange

„Er hat dort gar nichts verloren“ meint Prof. Nowak einleitend beim aktuellen Themenabend anlässlich der letzten Anhörung des im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh inhaftierten Julian Assange.

Unter der Diskussionsleitung von Daphne Hruby, einer mit mehreren Journalistenpreisen ausgezeichneten ORF-Journalistin, diskutierten Prof. Fritz Hausjell, Kommunikationswissenschaftler und Präsident von Reporter ohne Grenzen Österreich, Univ. Prof. Manfred Nowak, Generalsekretär European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation, ehem. UN-Sonderberichterstatter für Folter, die aktuelle Situation rund um Julian Assange.



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v. l. n. r.: ÖJC-Präsident Norbert Welzl, Daphne Hruby, Prof. Fritz Hausjell, Prof. Manfred Nowak

„Hier geht es um die Pressefreiheit und um einen Watchdogjournalismus“ stellt Prof. Hausjell klar. Eine weitere Inhaftierung in den USA kann auch einem „Selbstmord auf Raten“ mit einem immer schlechter werdenden Gesundheitszustand gleichgestellt werden, ergänzt der Jurist Prof. Nowak.

Während hierzulande eine Strafhaft die Verbüßung einer Strafe mit dem Ziel einer Reintegrierung in die Gesellschaft darstellt, ist es in anderen Ländern wie Russland oder den USA eine „Vergeltungsstrafhaft“, bei der man unter höchst widrigen Bedingungen leiden soll.

Besonders betrachtet wurden auch die juristischen Aspekte hinsichtlich der Auslieferung von Assange. Prof. Nowak ist über die Justiz von Schweden enttäuscht und zeigt sich über das „Mutterland der Justiz“ – Großbritannien – schockiert. Es sei abzuwarten, wie man sich dem Druck der USA beugt und wie europäische Gerichtsurteile vollstreckt werden.

„Kann man dann noch von einem Rechtssystem oder von Pressefreiheit sprechen, wenn man sich darüber hinwegsetzt? Das wäre ja Willkür“, meint Daphne Hruby hinsichtlich des Drucks der Briten auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die damit eine Erlassung einer einstweiligen Verfügung verhindern oder nicht umsetzen wollen und trotzdem Assange ausliefern. „Fuck the Chamber“ war im Jänner 2002 die Antwort der USA in Bosnien Herzegowina auf die einstweiligen Verfügungen der Menschenrechtskammer und es wurden zahlreiche unschuldige Menschen nach Guantánamo ausgeliefert, erinnert sich Prof. Nowak an seine dortige Zeit als Richter.

Übereinstimmend sehen sowohl Prof. Hausjell als auch der Jurist Prof. Nowak die Absicht, dass zukünftige Aufdecker im Sinne von Assange oder Snowden sich fürchten müssen, wenn sie sich mit den Mächtigen anlegen und oft mit ganz anderen strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden.

Julian Assange wird mit einer unter Trumps Präsidentschaft wieder „ausgegrabenen“ Spionagebestimmung aus dem Jahr 1917 oder mit Sexualdeliktsvorwürfen juristisch verfolgt. Diese Vorgangsweise ähnelt der strafrechtlichen Verfolgung von Julian Hessenthaler, der mit dem IBIZA-Video in Österreich für Aufsehen sorgte und letztlich wegen eines Drogendelikts in Haft genommen wurde. Prof. Hausjell sieht hier erhebliche Parallelen und meint „er hat Dinge in Österreich gemacht, die auch Journalisten machen können“.

In der abschließenden Diskussionsrunde stellt der ÖJC Präsident Ing. Welzl die Frage, was denn nun die Lehren für die Zukunft seien. So ermöglichte Edward Snowden verschärfte Datenschutzbestimmungen und Julian Assange kann als Protagonist für das europäische Hinweisgeberprinzip, also das „Whistleblowing“, gesehen werden.

Der ÖJC unterstützt Julian Assange und damit die Wahrung der Pressefreiheit bereits seit 2020, ergänzt die Generalsekretärin des ÖJC, Ing. Barbara Meister.

Prof. Hausjell sieht einen Hoffnungsschimmer für Julian Assange, indem er meint „Es gibt auch so etwas wie Gnade vor Recht“.

Die gesamte Podiumsdiskussion können Sie unter folgendem Link sehen:

 

Text und Fotos: Ing. Norbert Welzl

Ein Abend für die Pressefreiheit und für Julian Assange

Blick vom Publikum aufs Podium Hruby, Haujell, Nowak am Podium

Hier können Sie die am 16.02.2024 überreichten Offenen Briefe im Originaltext sowie die Antwort des australischen Außenministeriums an den ÖJC vom 4.3.2024 lesen:

Open Letter to the UN High Commissioner for Human Rights Offener Brief an den Britischen Botschafter Offener Brief an die Amerikanische Botschafterin

Offener Brief an den Australischen Botschafter Antwort des Australischen Außenministeriums

Statements
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