1.12.2011 Zum Expertenhearing zur SGP-Novelle wurde kein Journalistenvertreter eingeladen
Utl.: ÖJC fordert künftig die Beiziehung von Journalistenvertretern =
Der Journalismus, als vierte Säule der Demokratie, ist wesentlich von Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz und durch andere Änderungen bei Bestimmungen im Rahmen des Anti-Terrorpakets betroffen. Umso unverständlicher ist es, dass beim heutigen Expertenhearing, so begrüßenswert es im Prinzip ist, kein Vertreter des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC) eingeladen worden ist. Die Stellungnahmen des ÖJC zu den Gesetzesentwürfen wurden bereits vor Monaten der Parlamentsdirektion und dem Innenministerium übermittelt.
Der ÖJC wendet sich gegen jede Beschränkung des unabhängigen und kritischen Journalismus durch die Novellen des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG). Der ÖJC regt daher an, dass SPG - dessen Wurzel noch bis in die Zeit des Eisernen Vorhanges zurückreicht - dringend neu zu definieren. Daher soll das SPG gänzlich durch ein neues "Polizeibefugnisgesetz", ähnlich dem "Militärbefugnisgesetz", ersetzt werden.
Die unabhängige und kritische Berichterstattung und die damit verbundene demokratische Form des Journalismus hat den äquivalenten Schutz zu genießen, wie die anderen drei Säulen der demokratischen Gesellschaft, die Exekutive, die Legislative und die Judikative.
Die künftige Überwachung von Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz im Rahmen der "erweiterten Gefahrenerforschung" ist bedenklich und abzulehnen. Journalisten arbeiten selten im Kollektiv und verfassen ihre Artikel allein. Eine Ausweitung auf Einzelpersonen im Sinne des Gesetzentwurfes trifft in erster Linie gesellschaftspolitische, kritische, investigative Journalisten, und das, obwohl sie sich medienrechtlich im Rahmen der Gesetze bewegen.
Mit Bedauern stellt der ÖJC fest, das sämtliche Ausweitungen der Polizeibefugnisse in den vergangenen Jahren zu Lasten der journalistischen Arbeitsbedingungen gegangen sind.
Der ÖJC ersucht daher alle Nationalratsparteien dringend, bei künftigen Expertenhearings auch Vertreter der größten Journalistenorganisation unseres Landes beizuziehen, da Grundrechte und Pressefreiheit ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie sind.
15.11.2011 ÖJC protestiert erneut gegen neue Antiterrorgesetze
Utl.: "Erweiterte Gefahrenerforschung" auch gegen Einzelpersonen widerspricht Grundrechten =
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) protestiert gegen die heutigen Beschlüsse im Ministerrat. Die Antiterrorgesetze und die "Erweiterte Gefahrenerforschung" auch gegen Einzelpersonen widersprechen nicht nur dem Datenschutz sondern auch den Grundrechten. Die Pressefreiheit wird immer mehr ausgehöhlt und das unter dem Vorwand des Schutzes vor terroristischen Anschlägen. Das aktuelle Beispiel in Deutschland zeigt sehr deutlich, dass Antiterrorgesetze kriminelle Taten von Einzelnen nicht verhindern können. Der ÖJC begrüßt die Ankündigung von Bundeskanzler Werner Faymann eines Hearing im Innenausschuss zu dem Thema und verweist auf die ÖJC-Stellungnahmen im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsverfahrens.
Die Bestimmung, wer künftig in einem Medienwerk, "das nach seinem Inhalt dazu bestimmt ist, zur Begehung einer terroristischen Straftat (...) anzuleiten" oder solche Informationen im Internet in einer Art anbietet bzw. zugänglich macht, um zur Begehung eines Terrorakts "aufzureizen", ist zu schwammig formuliert und greift so den investigativen Journalismus massiv an. Hier droht investigativen Journalisten bis zu zwei Jahre Haft. Das lehnt der ÖJC ab.
Der ÖJC bekennt sich klar zur Demokratie und zum Schutz des demokratischen Staates. "Doch dürfen unter dem Deckmantel des Schutzes vor terroristischer Straftaten die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger und die damit verbundene Pressefreiheit nicht ausgehöhlt werden", so ÖJC-Präsident Fred Turnheim in einer Aussendung am Dienstag.
10.10.2011 ÖJC lehnt weitere Verschärfung des Sicherheitspolizeigesetzes ab
Utl.: Freiheit der journalistischen Arbeit wird behindert =
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) stellt mit Bedauern fest, dass wieder einmal und aus gegebenem Anlass (auf Grund eines Vorfalles im Ausland) das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden soll. Die permanente Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten ist ein massiver Vorstoß gegen die Grundfeste der Demokratie.
Das am 1. Mai 1993 in Kraft getretene "Sicherheitspolizeigesetz" ist in den vergangenen 18 Jahren bereits 26 Mal novelliert worden. "Dieses anlassbezogene 'Flickwerk' schränkt immer mehr die Möglichkeiten der Ausübung der journalistischen Arbeit ein. Damit wird die 4. Säule der Demokratie massiv geschwächt", kritisiert ÖJC-Präsident Fred Turnheim den Ministerialentwurf des Innenministeriums, der sich derzeit in Begutachtung befindet.
Der ÖJC regt daher an, dass Sicherheitspolizeigesetz (SPG) - dessen Wurzel noch bis in die Zeit des Eisernen Vorhanges zurückreicht - dringend neu zu definieren. Daher soll das SPG gänzlich durch ein neues "Polizeibefugnisgesetz", ähnlich dem "Militärbefugnisgesetz", ersetzt werden.
Die unabhängige und kritische Berichterstattung und die damit verbundene demokratische Form des Journalismus hat den äquivalenten Schutz zu genießen, wie die anderen drei Säulen der demokratischen Gesellschaft, die Exekutive, die Legislative und die Judikative.
Die künftige Überwachung von Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz im Rahmen der "erweiterten Gefahrenerforschung" ist bedenklich und abzulehnen. Journalisten arbeiten selten im Kollektiv und verfassen ihre Artikel allein. Eine Ausweitung auf Einzelpersonen im Sinne des Gesetzentwurfes trifft in erster Linie gesellschaftspolitische, kritische, investigative Journalisten, und das, obwohl sie sich medienrechtlich im Rahmen der Gesetze bewegen.
Mit Bedauern stellt der ÖJC fest, das sämtliche Ausweitungen der Polizeibefugnisse in den vergangenen Jahren zu Lasten der journalistischen Arbeitsbedingungen gegangen sind.
Der ÖJC hat heute, Montag, im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsverfahrens eine entsprechende Stellungnahme dem Innenministerium und der Parlamentsdirektion übermittelt.
2.5.2011 Verteidigung der Pressefreiheit beginnt im eigenen Land
Utl.: ÖJC fordert Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch das Verfassungsgericht =
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert anlässlich des Tages der Pressefreiheit am 3. Mai alle Kolleginnen und Kollegen auf, die Pressefreiheit im eigenen Land zu verteidigen, sowie national aber auch international mit alle Journalisten solidarisch zu sein, die an der Ausübung ihres Berufes gehindert werden. Dies kann durch staatliche Repression geschehen, aber auch durch ungerechtfertigte Jobverluste.
Die Pressefreiheit wird oft mit subtilen Methoden angegriffen. Dazu gehört - auch in Österreich - die Angst vor dem Verlust des journalistischen Arbeitsplatzes.
Besonders die Kündigungen von erfahrenen Journalisten vor dem Erreichen der Alterspension bringt eine starke Verunsicherung bei Journalisten mit sich. Doch diese Alterskündigungen bringen keine neuen Arbeitsplätze. Viele junge Journalisten müssen sich mit schlechtbezahlten (Praktikanten)-Arbeitsplätzen zufrieden geben.
Aber auch die Gesetzgebung tut alles, um eine der Grundfesten der bürgerlichen Demokratie auszuhöhlen, die Pressefreiheit. Besonders der Beschluss des Nationalrates zur Vorratsdatenspeicherung in den vergangenen Tagen zeigte deutlich, wie leichtfertig in Österreich mit der Einschränkung der Grundrechte umgegangen wird. Mit diesem Beschluss haben die Nationalräte das Redaktionsgeheimnis in Österreich ad absurdum geführt.
Der ÖJC ersucht daher jene Nationalräte, die gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben, nun diese auch weiter zu bekämpfen. Aufgabe der Verfassungsrichter kann nur sein, dieses Gesetz, als Verstoß gegen den Lissabon-Vertrag und den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention wieder aufzuheben.
Seit 17 Jahren ist der 3. Mai der "Internationale Tag der Pressefreiheit". Die Weltkulturorganisation UNESCO ruft die Menschen in allen Staaten dazu auf, an diesem Tag eine Schweigeminute für ermordete Journalisten einzulegen. Der ÖJC unterstützt dieses Anliegen der UNESCO und bittet Sie in Ihren Redaktionen/Arbeitsstätten am Dienstag, 3. Mai 2011 um 10.00 Uhr eine Gedenkminute einzuhalten.
"Im Jahr 2011 sind wir noch meilenweit von wirklich freien und unabhängigen Medien entfernt. Leider ist der 3. Mai immer nur ein Tag der schönen Reden, die Lage für den Journalismus und für das freie Wort verschlimmert sich weltweit und leider auch bei uns in Österreich", sagt ÖJC-Präsident Fred Turnheim in einer Aussendung des ÖJC.
19.4. 2011 ÖJC lehnt weiter Vorratsdatenspeicherung ab
Utl.: Schutz des Redaktionsgeheimnisses wird auch im neuen Gesetzesentwurf nicht garantiert =
Jahrelang wurde in Österreich verhandelt, alle betroffenen Berufsvereinigungen wie Notare, Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten waren sich einig, eine Vorratsdatenspeicherung darf die Arbeit von sensiblen Berufsgruppen nicht aushöhlen - und jetzt das. Völlig überhastet will nun die Bundesregierung und der Nationalrat die Vorratsdatenspeicherung durchwinken.
Während in mehreren europäischen Ländern, wie zum Beispiel in Deutschland, Tschechien oder Rumänien die Verfassungsgerichtshöfe die nationale Umsetzung der EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie kippten und sogar ein Land wie Deutschland lieber "Ärger mit Brüssel" bewusst in Kauf nimmt, steht in Österreich die umstrittene Gesetzesänderung kurz vor der parlamentarischen Abstimmung.
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) kritisiert seit Jahren die Vorratsdatenspeicherung als Angriff auf das Redaktionsgeheimnis und damit als einen weiteren Beitrag zur Abschaffung der Pressefreiheit.
Es kann als Teilerfolg des ÖJC gewertet werden, dass in der nun vorliegenden Regierungsvorlage zum Telekommunikationsgesetz der Begriff "Redaktionsgeheimnis" zumindest als Wort vorkommt. "Doch für ein Feigenblatt in einem Gesetz hat der ÖJC nicht gekämpft", sagt ÖJC-Präsident Fred Turnheim am Dienstag in einer Aussendung. Denn, nach wie vor sollen Vorratsdaten ohne Ausnahme gespeichert und den Behörden zugänglich gemacht werden.
Der neu zugefügte Absatz 5 im § 93 TKG meint lapidar, dass das Redaktionsgeheimnis nach § 31 Mediengesetz und das Umgehungsverbot gemäß § 157 StPO lediglich "zu beachten sei", wobei den Anbietern keine entsprechende Prüfpflicht trifft.
Im Klartext bedeutet das, dass Vorratsdaten von jedem Provider ohne Ausnahme gespeichert werden und im Anlassfall den Verwaltungs,-Polizei- und Justizbehörden vollständig zur Verfügung gestellt werden müssen.
Wie nun von den Behörden das Redaktionsgeheimnis samt Umgehungsverbot "zu beachten sei", die die Vorratsdaten von den Telekommunikationsanbietern ohne deren Prüfung erhalten, ist beim besten Willen nicht aus dem Gesetz zu entnehmen. Hier entsteht eine juristische Grauzone, die das Redaktionsgeheimnis und damit die Grund- und Freiheitsrechte gefährdet.
ÖJC-Präsident Fred Turnheim ersucht dringend alle Nationalratsabgeordneten, dem Gesetzesentwurf nicht zu zustimmen. Die Bundesregierung wird ersucht, nicht dem sinnlosen Druck aus Brüssel und von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström nachzugeben, sondern mit dem Hinweis auf den Vertrag von Lissabon die Vorratsdatenspeicherung in Österreich weiter nicht einzuführen.
Es ist offensichtlich, dass die von den Telekommunikationsdienstanbietern generierten Datensätze, die unter das Redaktionsgeheimnis fallen würden (wie z.B. Rufnummern von Informanten, SMS von Tippgebern, E-Mails von Insidern), kein Mascherl im Vorratsdatensatz bekommen und die Behörden - ohne Rückfrage beim Journalisten - wohl kaum erahnen wird können, welcher Datensatz nun unter das Redaktionsgeheimnis fällt und somit aus dem Computer der Behörde als auch im Kopf der ermittelnden Beamten für immer zu löschen sei.
Der ÖJC, als Österreichs größte Journalistenvereinigung, lehnt nach wie vor die kategorische Präventiv-Vorratsdatenspeicherung ohne Speicherausnahme für Journalisten schlichtweg ab und sieht in dem Alibiparagraphen 93 Abs. 5 TKG eine reine Farce und Pflanz.
3.5.2010 ÖJC fordert mehr Schutz der Pressefreiheit in Österreich
Utl.: Journalisten sind kein Freiwild für Exekutive und Justiz =
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert anlässlich des heutigen Tages der Pressefreit die österreichische Bundesregierung und alle Abgeordneten zum National- und Bundesrat auf, die Pressefreiheit, das Redaktionsgeheimnis und den Schutz der Arbeit der Journalistinnen und Journalisten in Österreich durch gesetzliche Maßnahmen sicher zu stellen. Derzeit planen verschiedene Bundesministerien gesetzliche Bestimmungen, die die Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis weiter einschränken. Die Abgeordneten zum National- und Bundesrat werden daher vom ÖJC aufgefordert, diesen Verschärfungen nicht zu zustimmen. ÖJC-Präsident Fred Turnheim schlägt deshalb vor, sowohl im Mediengesetz, als auch im Journalistengesetz verfassungsrechtliche Bestimmungen aufzunehmen, die die Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis unter den verfassungsrechtlichen Schutz stellen.
In den vergangenen Monaten wurden durch Handlungen von Exekutive und Justiz die Pressefreiheit in Österreich massiv eingeschränkt. "Unter dem Vorwand, der Vollziehung des Sicherheitspolizeigesetzes, und der geplanten Verschärfung des Mediengesetzes und des Terrorismuspräventionsgesetzes werden die österreichischen Journalistinnen und Journalisten, Pressefotografen und Kameraleute immer öfter zum Freiwild für manche Exekutivbeamte, Richter und Staatsanwälte. Wir werden uns mit allen demokratischen Mitteln gegen dieses demokratiepolitisch bedenkliche Vorgehen zur Wehr setzen ", sagt ÖJC-Präsident Fred Turnheim.
Besonders dramatisch wirkt sich das Sicherheitspolizeigesetz auf die journalistische Berichterstattung aus. Der ÖJC prüft derzeit, in wieweit das von der Exekutive massiv angewendete sogenannte "Wegweiserecht" im SPG wirklich den Bestimmungen des Gesetzes entspricht und verfassungsrechtlich konform ist. Sollten hier die Experten zur Meinung kommen, dass dies nicht den Grundnormen einer demokratischen Gesellschaft entspricht sowie gegen den Artikel 19 AEMR und Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie gegen den Artikel 6 des Staatsvertrages verstößt , wird eine Klage gegen die Republik Österreich beim Europäischen Gerichtshof vorbereitet, sagt Turnheim.
Aber auch die geplante Vorratsdatenspeicherung schränkt die Grundrechte und die Pressefreiheit massiv ein. Hier schlägt der ÖJC einen Ausnahmeparagrafen für sensible Berufsgruppen, wie Journalisten, Ärzte, Rechtsanwälte und Notare in Form des im Rahmen des Begutachtungsverfahrens vom ÖJC eingereichten § 96a vor. Der ÖJC wird im Sommer einen Runden Tisch über die Pressefreiheit in Österreich durchführen. Dazu werden alle Medien- und Journalistenorganisationen, die Medienpolitiker der Parlamentsparteien und die zuständigen Bundesminister eingeladen. "Hier geht es um den Schutz der Grundrechte in Österreich - und die sind leider auch in Österreich in Gefahr," sagt der ÖJC-Präsident abschließend am Tag der Pressefreiheit.
2.5.2008 ÖJC verlangt Journalismus mit Menschenwürde
Anlässlich des Tages der Pressefreiheit am 3. Mai ruft der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) alle Kolleginnen und Kollegen auf, die Pressefreiheit hartnäckig zu verteidigen. Zu bewahren ist aber auch der Informanten- und der Opferschutz. Besonders in jenen Ländern, in denen eine freie Berichterstattung möglich ist, und dazu gehört erfreulicherweise auch Österreich. Der aktuelle Fall in Amstetten zeigt wieder einmal sehr deutlich, dass die rasche Beschaffung von Informationen oft die Menschenwürde der betroffenen Opfer verletzt. "Ein humanistisch ausgeprägter kritischer und informativer Journalismus verlangt auch die Respektierung der Würde des Menschen, besonders des Schwachen und widerspricht nicht dem Informations-Auftrag der Gesellschaft an den Journalismus", so ÖJC-Präsident Fred Turnheim in einer Aussendung zum Tag der Pressefreiheit.
Wenn wir das Morden und die Einschüchterung von Journalisten durch Staaten und Regierungen weltweit heftig kritisieren, so sollten wir in den demokratischen Staaten versuchen, neue Wege der Informationsbeschaffung auch im Sinne eines humanistischen, kritischen und dem Schutz der Menschenwürde verpflichtenden Journalismus zu gehen.
Der ÖJC lehnt jede Art von Scheckbuchjournalismus ab. Gleichzeitig wird jeder Vereinnahmungsversuch des Journalismus durch den Staat und seine Behörden verurteilt. "Ein freier, demokratischer und unabhängiger Journalismus muss sich seiner Verantwortung selbst bewusst sein und verlangt nach keinem 'Zuckerbrot' durch die Ermittlungsbehörden", so Turnheim abschließend in einer ÖJC-Aussendung zum Internationalen Tag der Pressefreiheit.
2.5.2007 Tag der Pressefreiheit: ÖJC gegen die "Schere im Kopf"
Die Selbstzensur der Medien, bekannt als "Schere im Kopf", ist in Österreich die größte Bedrohung für die Pressefreiheit. Dies erklärte der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) anlässlich des Tages der Pressefreiheit am 3. Mai.
Man wolle damit die Gefahren und Leiden nicht verharmlosen, denen mutige Journalistinnen und Journalisten in Diktaturen ausgesetzt sind, erklärt der Präsident des ÖJC, Fred Turnheim. Wir dürfen uns aber nicht zufrieden zurücklehnen, weil das bei uns nicht passiert. Es dürfe nämlich nicht auf die subtilen Methoden vergessen werden, mit denen die Medien veranlasst werden, Wahrheit nicht zu bringen oder "politisch korrekte" Unwahrheiten zu unterstützen.
Anlass sind die - viel zu wenig hinterfragten - massenweisen Aufhebungen österreichischer Gerichtsurteile, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit verletzen, durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die erschreckend hohe Zahl dieser Verurteilungen Österreichs sei nur die Spitze des sprichwörtlichen Eisberges, mahnt Turnheim, weil ja nur jene Fälle betroffen seien, deren Opfer das Geld und die Zähigkeit aufbrachten, bis nach Strassburg zu gehen und um ihr Recht zu kämpfen. Die vielen Fälle, in denen die Opfer - oft mangels Unterstützung durch ihre Verlage - resignierten und Strafe oder ungerechte Vergleiche auf sich nahmen, sind da gar nicht gezählt.
Ein Übel sieht Turnheim im Institut der "Privatanklage". Anders als bei so genannten "Offizialdelikten", wo vor dem Gang zum Gericht die Polizei und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet seien, können bei den meisten Presse-Delikten die Anzeiger direkt zu Anklägern werden. Wohin das im Wechselspiel mit so manchem notorisch pressefeindlichen Gericht führt, das zeigen die erwähnten Blamagen Österreichs vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die nicht so sichtbare Folge ist die eingangs erwähnte "Schere im Kopf", also die wachsende Scheu vor allem finanzschwächerer Medien, kontroversielle Themen überhaupt anzufassen. Auch dann, wenn man am Ende gewinnt, stellt ein Strafprozess für den dann "angeklagten" Journalisten eine sehr unangenehme Erfahrung dar, die nicht gerade dazu beiträgt, mutig zu berichten.
Der ÖJC lädt daher Justizministerin Maria Berger ein, die Folgen der Privatanklage in Pressefragen zu überdenken und mit den betroffenen Journalistinnen und Journalisten zu diskutieren. Wenn zwischen jenen Personen, welche die Medien mundtot machen wollen, und den Strafgerichten wenigstens zwei Instanzen - Polizei und Staatsanwaltschaft - eingeschaltet seien, dann würden willkürliche Fälle des Drucks auf die Medien gar nicht mehr zu einer Befassung der Journalisten führen. Damit wäre auch die "Schere im Kopf" wesentlich entschärft.
Nächster Live-Stream auf Facebook:
Mittwoch, 20. Feber 2019, 18.30 Uhr
Nächste Live-Sendung auf OKTO-TV:
Mittwoch, 20. Feber 2019, 19.00 Uhr
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Mauthausen Komitee kritisiert akuten Missstand bei NS-Meldestelle
Mittwoch, 20. Februar 2019, 13:31:06
Karas: Brauchen "Europäischen Währungsfonds"
Mittwoch, 20. Februar 2019, 13:28:05
2018 war ein gutes Jahr für Österreichs Trafiken
Mittwoch, 20. Februar 2019, 13:28:29
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) wurde 1977 gegründet. Er ist mit mehr als 6.500 Mitgliedern die größte parteiunabhängige Journalistenorganisation der Republik Österreich.