Änderung Medien- u. Strafrecht
Polizeiliches Staatsschutzgesetz
Novelle ORF- und Privatradiogesetz 2015
Das Begutachtungsverfahren für die Novelle des Datenschutzgesetzes 2010 ist seit heute abgeschlossen. Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens hat der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) eine Stellungnahme an das Parlament und das Bundeskanzleramt übermittelt. Grundsätzlich begrüßt der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) den Versuch des Gesetzgebers, mehr Klarheit in diese umfangreiche Materie zu bringen. Der ÖJC weist aber darauf hin, dass die Grundrechte nicht beschädigt werden dürfen. Dazu zählen besonders die Pressefreiheit, der Schutz der journalistischen Mitarbeiter im Rahmen der Ausübung ihres Berufes, das legitime Interesse der Öffentlichkeit an der freien Berichterstattung und der Persönlichkeitsschutz von Betroffenen.
Der Entwurf erschwert den gerade für eine Demokratie unverzichtbaren investigativen Journalismus. Dieses Eingreifen des Gesetzgebers, wie zum Beispiel in den Erläuterungen zum § 50a ("gezieltes Fotografieren"), macht eine freie Bildberichterstattung über länger andauernde Ereignisse (zum Beispiel: Baustellenskandale oder Recherchen über Umweltsünden) strafbar. Dies widerspricht völlig dem Artikel 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Der ÖJC lehnt daher jede Einschränkung der Medienarbeit durch das DSG ab. Der ÖJC ersucht den Gesetzgeber um konkrete Ausnahmebestimmungen für Journalisten und Bildberichterstatter in der DSG-Novelle 2010, besonders im Bereich der länger dauernden Recherche über langfristige, insbesondere öffentlich wahrnehmbare Ereignisse und den Daten, mit denen Journalisten in Erfüllung ihres Berufes arbeiten. Die Vorlage geht auch nicht auf die künftige Entwicklung auf dem Gebiet der Bildverarbeitungssysteme in Medienbetrieben ein.
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Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) wurde 1977 gegründet. Er ist mit mehr als 6.500 Mitgliedern die größte parteiunabhängige Journalistenorganisation der Republik Österreich.